Behandlungskosten
Die Vergütung meiner Leistungen als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit verhaltenstherapeutischer Ausrichtung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wobei ich in der Regel den 2,3 fachen Steigerungsfaktor verwende. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten die dabei anfallenden Kosten vollständig. Selbstzahler zahlen ebenso den 2,3 fachen Steigerungssatz.
Private Krankenversicherungen unterscheiden sich jedoch darin wie viele psychotherapeutische, verhaltenstherapeutische Sitzungen sie im Jahr erstattet bekommen. Deshalb sollten sie bei ihrer privaten Krankenversicherung in Erfahrung bringen, wie viele psychotherapeutische, verhaltenstherapeutische Sitzungen ihr Kind im Jahr in Anspruch nehmen kann.