Diagnostik und Beratung
Das diagnostische Erstgespräch
Im Erstgespräch mit beiden Eltern oder einem Elternteil werden zunächst die problematischen Verhaltensweisen genau beschrieben. Das heißt:
- Zeigt das Kind Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben (LRS), Rechnen (Rechenschwäche), Aufmerksamkeits-, Konzentrationsstörungen (ADS/ADHS), Motivations-, Selbstwertprobleme, Interaktionsschwierigkeiten mit Eltern oder Lehrern, etc.?
- Bewältigt das Kind die Hausaufgaben alleine oder nur mit elterlicher oder anderweitiger Hilfe? Äußert das Kind oft Selbstzweifel, betrachtet es sich sogar als „Versager“?
- Hat ihr Kind Fach- oder Schulängste entwickelt, reagiert es vor Schulbeginn mit psychosomatischen Beschwerden wie Bauch-, Kopf-, Gliederschmerzen, etc.?
- Was berichtet der Lehrer bzw. die Lehrerin im Zeugnis oder in Elterngesprächen über das Kind?
Im Rahmen einer genauen Schilderung der frühkindlichen und schulischen Entwicklung sowie der familiären Gegebenheiten werden die Bedingungen dieser Schwierigkeiten und nicht zuletzt auch die Stärken ihres Kindes untersucht.
Legasthenie und Dyskalkulie Test
Eine differenzierte Testdiagnostik mit Hilfe von Intelligenz-, Rechtschreib-, Lese- und Rechentests ist notwendig, um die kognitiven Ressourcen und Schwächen des Kindes zu erkennen. Bei der Diagnostik von Kindern ist zu beachten, dass die Entwicklung des Kindes rasch voranschreitet und schon kleine Zeiträume große Veränderungen mit sich bringen können. Das bedeutet, die Ergebnisse der Diagnostik sind eine Momentaufnahme und auch in der daran anschließenden Verhaltenstherapie muss man immer wieder den momentanen Entwicklungsstand des Kindes in Erfahrung bringen. Über das Testergebnis informiert ein Wert auf verschiedenen Skalen wie der IQ-, T-Wert oder Prozentrangskala. Am leichtesten ist für Laien das Verständnis von Prozenträngen. Beispiel: Erzielt das Kind in einem Dyskalkulie Test für 2. Klassen einen Prozentrang kleiner als 15, so heißt das: 85 von 100 Kindern der Normstichprobe schneiden besser ab und nur 15 schlechter.
Therapieplan bei ADHS bzw. Lese / Rechtschreibschwäche
Im Anschluss an die Diagnostik werde ich Sie über die Ergebnisse genau informieren und Sie beraten, was nun in diesem speziellen Einzelfall am besten unternommen werden sollte, um Ihnen und ihrem Kind zu helfen.
Bei der Feststellung einer Rechtschreibschwäche oder –störung bzw. einer Leseschwäche oder -störung kann ich ihrem Kind ein Attest für den schulischen Nachteilsausgleich ausstellen. Die Weltgesundheitsorganisation definiert eine Lesestörung bzw. Rechtschreibstörung als umschriebene Beeinträchtigung beim Erlernen des Lesens bzw. Rechtschreibens, die sich nicht wesentlich durch das Entwicklungsalter, andere internistisch-neurologische Beeinträchtigungen oder eine nicht hinreichende Beschulung erklären lässt.
Falls sie die Therapie an einem Legasthenie-Institut oder an einem Institut zur Behandlung der Rechenschwäche durchführen lassen möchten, kann ich zum Zwecke der Therapiekostenübernahmen ein Gutachten nach § 35a zur Vorlage beim Stadtjugendamt erstellen.